Geschützte geografische Angaben: – Darjeeling –
- Immer wieder erreichen uns Kundennachfragen bezüglich den geschützten geografischen Angaben, insbesondere zum Thema „Darjeeling“.
- Dies möchten wir zum Anlass nehmen, auf den gegenwärtigen
rechtlichen Stand hinzuweisen. - Seit dem 11.11.2016 darf der Begriff „Darjeeling“ als geschützte geografische Angabe nur noch für schwarzen (fermentierten) Tee aus dieser Region verwendet werden. Teemischungen, die neben Darjeeling weiteren Tee aus anderen Anbauregionen enthalten, dürfen nicht mehr als „Darjeeling“ bezeichnet werden.
- Darüber hinaus muss auch weißer und grüner Tee, der zu 100% aus Darjeeling stammt, umbenannt werden, z. B. in „Highland“ oder „Himalaya“ Tee.
- Endlich reagiert das Tea Board of India auf die unsägliche und in der EU geduldete Praxis des vermischen von Darjeeling.